Am 23.08. sind in Bayern neue Corona-Regeln in Kraft getreten. Sie sind sich nicht sicher was aktuell gilt? Wir geben Ihnen einen Überblick:
Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr gilt in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel (getestet, geimpft oder genesen). In der Stadt Bamberg liegt dieser Wert aktuell über 35.
Wo gilt die 3G-Regel?
- Innengastronomie
- Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (privat und öffentlich)
- körpernahe Dienstleistungen in geschlossenen Räumen
- Sport in geschlossenen Räumen
- Krankenhausbesuche
- Beherbergung
In Pflegeeinrichtungen, Altenheimen und Behinderteneinrichtungen gelten die Testerfordernisse unabhängig der Inzidenz.
Folgende elektronische oder schriftliche negative Testergebnisse gelten als Nachweis:
- ein höchstens 48 Stunden alter PCR-Test oder PoC-PCR-Test
- ein höchstens 24 Stunden alter POC-Antigentest
- ein Selbsttest, der unter Aufsicht durchgeführt wurde und höchstens 24 Stunden alt ist
Wer braucht keinen Nachweis?
- Kinder bis 6 Jahre
- Geimpfte und genesene Personen
- Schüler:innen, die im Zuge des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden
Was gilt für die Angebote des Stadtteilmanagements?
Auch beim Besuch von Veranstaltungen in unseren Einrichtungen gelten die neuen Regelungen. Um Ihnen ein Gefühl der Sicherheit zu geben, bitten wir Sie die aktuellen Regelungen und Hygienemaßnahmen für das jeweilige Angebot zu berücksichtigen. Informieren Sie sich hierfür gerne vor Teilnahme bei uns oder den anbietenden Trägern/Kooperationspartnern.
Aktuelle Informationen zum Coronavirus finden sie auch hier: Coronavirus in Bayern – Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Bleiben Sie gesund und passen Sie auf sich auf!
Ihr Stadtteilmanagement